Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 23.02.2021: Anfrage zur Digitalisierung in der Gemeindeverwaltung

Die Fraktion SPD/UBB bittet Sie, die folgende Anfrage dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Hans!

Letzte Woche haben wir den Vorbericht und den Haushaltsplan 2021 erhalten. Herzlichen Dank, insbesondere an Thomas Mitterer, für das fast 400 Seiten umfassende und detaillierte Zahlenwerk.

Dass ein Schwerpunkt auf die Attraktivität von Burgkirchen mit dem Freibad gelegt wird, ist ebenfalls sehr positiv zu sehen. Dennoch haben wir Detailfragen zur Digitalisierung, es ist nicht einfach, aufgrund der Fülle an Informationen die wesentlichen Punkte hierzu herauszufiltern. Erschwerend ist das, dass PDF-Dokument, zwar durchsucht, aber nicht ausgewertet werden kann.

Die Punkte die uns aufgefallen sind, können sicher beantwortet werden. Die Anfrage zielt darauf ab, wie es um die Digitalisierung in den behördlichen und schulischen Bereichen, im gemeindlichen Verantwortungsbereich bestellt ist.

Und wie man die weitere Entwicklung im IT-Sektor von Seiten der Verantwortlichen einschätzt? Um jetzt ins Detail zu gehen: Im „Verzeichnis der gegenseitigen Deckungsringe 2021“, beginnend ab Seite 48 ff., finden wir folgende Positionen:

Deckungsring: 53 Kopierer, Drucker - Planwert in Summe: 68.250 EUR

Deckungsring: 6322 AKDB Rechenzentrumskosten - Planwert in Summe: 111.300 EUR

Deckungsring: 6370 EDV-Sachkosten - Planwert in Summe: 214.100 EUR

Deckungsring: 6374 Lizenzkosten VWH - Planwert in Summe: 73.050 EUR

Weitere Deckungsringe zum IT-Bereich, z. B. Consulting-Leistungen, Weiterbildungsmaßnahmen, Netzwerksicherheit u.a., konnten wir nicht feststellen. Somit gehen wir davon aus, dass die genannten Deckungsringe alles abbilden, was dem IT-Bereich auch zugeschlagen werden kann. Die Kosten für das zuständige IT-Personal sind dann sicher unter der Verwaltungskostenstelle geführt.

Damit ergibt sich der Planwert aus: 466.700 EUR für den IT-Bereich. Wenn wir die Personalkosten schätzen, kommen wir hier auf einen Planwert von ca. 150 bis 200 TEUR. Bei der Gesamtkostenbetrachtung ergibt sich somit ein Planwert von ca. 600 bis 650 TEUR. Nachdem wir die Einzelheiten, die sich hinter den Deckungsringen verbergen, aufgrund des fehlenden Einblicks in die Zahlen und den da hinter stehenden Werten nicht einschätzen können, können wir auch keine weiteren Überlegungen anstellen. In erster Linie wäre interessant, wie sich die EDV-Sachkosten zusammensetzen. Hier handelt es sich offenbar vorwiegend um Hardware und Supportleistungen. Was steckt da noch drin? Über aus Interessant, wäre der Bereich der Lizenzkosten. Oftmals ist das Lizenzkostenkonstrukt so aufgebaut das es „immerwährende“ Kosten sind (laufende Aktualisierung der Software).

Was sind hier die größten Kostentreiber? Den Bereich Rechenzentrumskosten kann man sicher so stehen lassen, denn die AKDB ist als Dienstleister der Behörden gesetzt und nimmt somit eine Monopolstellung ein. Zum Bereich Kopierer und Drucker: Wird tatsächlich so viel gedruckt und kopiert, wie die Höhe der Kosten vermuten lässt? Hier gäbe es sicher Möglichkeiten, Kosten einzusparen!

Das erstmal zu den offensichtlichen Werten, wie sie im Haushaltsplan für 2021 im digitalen Bereich vorgesehen sind oder sehen wir das Falsch? Wenn man die o. a. Zahlen von 466.700 EUR bzw. 600 bis 650 TEUR (mit den vermuteten Personalkosten) in Beziehung zum Gesamtplan von 72 Mio. EUR setzt, ergibt sich ein Wert von 0,6 bzw. 0,9 % für den IT-Bereich am Gesamthaushalt. Das scheint auf der einen Seite erfreulich zu sein, weil relativ geringe Kosten. Andererseits - und darauf zielt unsere Anfrage ab – ist das nicht ein Indiz, wie es um die Digitalisierung in der Gemeindeverwaltung und den zugehörigen Bereichen, die in der Verantwortung der Gemeinde stehen, bestellt ist? Vergleichswerte zur Wirtschaft sind sicher nicht zielführend, sollten aber doch eine „Richtschnur“ sein.

So sehr wir als Burgkirchner Bürger auf eine kostensparende Gemeindeverwaltung stolz sind, und Rücklagen entstehen die ein vernünftiges Fundament für etwaige Einbrüche bilden. So sehen wir, dass wenig Geld für die Digitalisierung und damit für die Verbesserung im Formularwesen, in den Kommunikationskanälen, in der öffentlichen Darstellung usw. vorgesehen ist. Müsste hier nicht mittelfristig entgegengesteuert werden? Gibt es hier schon Überlegungen, die in Richtung Digitalisierung zielen, und schlägt das im Plan 2021 noch nicht nieder?

So wichtig die Wasserversorgung und viele andere Aufgaben und Gewerke sind, im IT-Bereich hecheln wir offenkundig hinterher. Der Breitbandausbau, eine tolle, wenn auch längst notwendige Maßnahme, ist eine Infrastrukturmaßnahme, die nicht automatisch Nutzen für die Ämter in Burgkirchen bringt. Sie ist der Grundstock, auf der Digitalisierung aufsetzt und auch dadurch möglich wird.

Nichtsdestotrotz könnten weitere Wege jetzt schon eingeschlagen werden, denn es erfordert gute und vielfältige Überlegungen, was und wie digitalisiert werden soll. Wo macht es Sinn, wo macht es keinen Sinn und wo muss man auch mal um die Ecke denken.

Doch damit nicht genug! 2017 wurde vom BMI das Onlinezugangsgesetz beschlossen, welches besagt, dass alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale bis spätestens 31.12.2022 angeboten werden sollen. Hier kommt ein riesengroßer Aufwand auf die Gemeinde zu, denn die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen muss professionell vorbereitet und gemanagte werden. Auch wenn man die Förderung von Wirtschaft, Verkehr und Fremdenverkehr vorantreiben will, bleibt eine schnelle und unkomplizierte Handlungsweise oftmals das entscheidende Kriterium. Wenn wir also als Gemeinde Burgkirchen da nicht mitziehen, werden wir hoffnungslos abgehängt.

Deshalb unsere Anfrage: Wie stellt sich die Gemeindeverwaltung den Ein- und Umstieg auf eine zukunftsfähige und langfristige Digitalisierungslösung vor? Wird der verabschiedete Haushaltsplan auch im Internet veröffentlicht?

Freundliche Grüße

Fraktion SPD/UBB

gez. Klaus Kölbl/Werner Riedhofer